Sie sitzen vor dem nächsten Stapel Programmzeitschriften und denken sich: Diesmal kündige ich wirklich. Nur wie? Das Hörzu-Abo läuft, solange Sie es nicht aktiv beenden. Wer einmal die Kündigung verpasst hat, zahlt monatelang weiter. Das muss nicht sein. Wir zeigen Ihnen, welche Schritte nötig sind, worauf Sie achten sollten und wie Sie Ärger vermeiden.

Die Kündigungsfrist: Wann müssen Sie aktiv werden?

Bei Zeitschriftenabos gibt es keine Einheitsfrist. Trotzdem lässt sich ein klares Muster erkennen. Die meisten Abonnements laufen mindestens ein Jahr. Danach verlängern sie sich automatisch, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Die typische Kündigungsfrist liegt bei sechs Wochen zum Ende der Bezugsperiode, das ist der Branchenstandard. Prüfen Sie also Ihren Vertrag. Steht dort eine Mindestlaufzeit? Wann endet das aktuelle Bezugsjahr? Rechnen Sie von diesem Datum sechs Wochen zurück und setzen Sie sich eine Erinnerung.

Manchmal lockt der Verlag mit einem günstigen “Schnupperabo”, das nach einem Jahr ausläuft. Hier brauchen Sie in der Regel nichts zu tun. Aber Vorsicht: Manche Angebote wandeln sich nach Ablauf automatisch in ein reguläres Abo um. Ein kurzer Blick in die Vertragsunterlagen schützt vor bösen Überraschungen.

Falls Sie die Frist verpasst haben, ist noch nicht alles verloren. Ein Anruf beim Kundenservice kann helfen, kulante Lösungen zu finden. Gerade wenn Sie schon lange dabei sind, zeigen sich viele Verlage gesprächsbereit. Nennen Sie Ihren Grund, bleiben Sie freundlich, und fragen Sie nach einer vorzeitigen Vertragsauflösung.

Schriftliche Kündigung: Adresse und Vorlage

Ohne Papier geht meist nichts. Eine formlose E-Mail mag bequem sein, doch rechtssicher ist sie nur, wenn der Verlag sie ausdrücklich akzeptiert. Deshalb: Brief schreiben.

Die richtige Adresse

Suchen Sie die Postanschrift auf Ihrer letzten Rechnung oder auf der Website des Verlags. Hörzu erscheint in der Funke Mediengruppe. Der Kundenservice ist zentral organisiert, die Adresse ändert sich gelegentlich. Verlassen Sie sich nicht auf Forenbeiträge von vor zwei Jahren. Ein aktuelles Impressum finden Sie unter www.hoerzu.de/impressum, dort steht die gültige Anschrift.

Was der Brief enthalten muss

Nennen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und, wenn vorhanden, Ihre Kundennummer. Die Kundennummer steht meist oben rechts auf der Rechnung oder auf dem Adressetikett des Hefts. Formulieren Sie klar: “Hiermit kündige ich mein Abonnement der Zeitschrift Hörzu fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.” Hilfsweise können Sie ein konkretes Datum angeben, falls Sie es genau wissen. Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

Ein kurzer Zweizeiler reicht. Der Verlag will Sie nicht beeindrucken, sondern Ihre Kündigung rechtssicher verarbeiten. Verzichten Sie auf lange Erklärungen, es sei denn, Sie berufen sich auf ein Sonderkündigungsrecht.

Einschreiben oder einfacher Brief?

Die Post hat den Brief, der Verlag hat ihn nie bekommen, diesen Satz hört man oft. Wer auf Nummer sicher gehen will, verschickt den Brief per Einwurfeinschreiben. Dann haben Sie einen Nachweis, dass die Kündigung zugestellt wurde. Ein normaler Brief tut es zwar auch, aber im Streitfall fehlt der Beleg. Das Einwurfeinschreiben kostet nur wenige Euro und spart Kopfschmerzen.

Bevor Sie den Brief aufgeben, überprüfen Sie, ob Sie noch Zugriff auf Ihr E-Mail-Konto haben. Falls Sie Ihr Postfach nur noch auf einem alten Rechner abrufen, hilft Ihnen unser Ratgeber zum Outlook-Passwort auslesen, sicher ist sicher.

Kündigung per E-Mail oder Online-Portal?

Viele Kunden hoffen auf einen einfachen Klick im Portal. Bisher bietet Hörzu kein eigenes Kundencenter, über das Sie den Vertrag direkt beenden können. Wer also auf der Website den FAQ-Bereich durchforstet, findet vielleicht ein Kontaktformular, aber keinen Kündigungsbutton.

Eine E-Mail zu schreiben, ist schneller als der Brief. Ob das ausreicht, hängt von den AGB ab. Manche Verlage akzeptieren die E-Mail-Kündigung, andere nicht. Prüfen Sie im Kleingedruckten, ob die Textform ausreicht. Wenn unsicher, schicken Sie den Brief parallel ab. So vermeiden Sie Diskussionen über die Wirksamkeit.

Sollte der Verlag eine Kündigungshotline anbieten, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und den Namen des Gesprächspartners. Ein Telefonat ersetzt den Brief in der Regel nicht, kann aber die Abwicklung beschleunigen. Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung zusagen.

Nach der Kündigung: Bestätigung und letzte Ausgaben

Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ein bis zwei Wochen. Dann erhalten Sie ein Schreiben, das die Kündigung bestätigt und das Vertragsende nennt. Heften Sie dieses Dokument ab. Sollte die Bestätigung ausbleiben, fragen Sie nach, telefonisch oder per Mail.

Manchmal versucht der Verlag, Sie mit einem Rückholangebot zu halten. Ein halbes Jahr zum halben Preis, ein Willkommenspaket, exklusive Vorteile. Das ist legitim, Sie müssen aber nicht annehmen. Wenn Sie ohnehin unsicher sind, lesen Sie den nächsten Abschnitt. Sonst: freundlich ablehnen und auf die Bestätigung bestehen.

Bis zum Vertragsende bekommen Sie die Hefte wie gewohnt. Bei Jahresabos im Voraus bezahlt? Dann wird der zu viel gezahlte Betrag erstattet. Dafür brauchen Sie normalerweise nichts zu tun, die Gutschrift erfolgt automatisch. Kontrollieren Sie trotzdem Ihre Kontoauszüge.

Nebenbei: Dass Sie die Kündigungen aller möglichen Abos auf einem alten Windows-10-Rechner verwalten, muss nicht sein. Vielleicht ist es Zeit für ein Systemupdate, Windows 11 auf alten PCs zeigt, wie das auch auf älterer Hardware läuft.

Alternativen: Abo pausieren oder umwandeln

Nicht jeder will sofort kündigen. Vielleicht fahren Sie für ein halbes Jahr ins Ausland, oder Sie möchten einfach nur weniger Papier im Haus. Einige Verlage bieten eine Lieferpause an. Fragen Sie beim Kundenservice, ob das möglich ist. Vorteil: Sie zahlen nichts, der Vertrag ruht und läuft danach weiter. Die Gesamtlaufzeit verlängert sich entsprechend.

Eine andere Option: das Digitalabo. Hörzu gibt es auch als E-Paper. Das ist meist günstiger, spart Platz und kann auf dem Tablet gelesen werden. Wenn Sie also nur den Papiermüll reduzieren wollen, ist die Umstellung ein Kompromiss. Allerdings lassen sich nicht alle Verträge einfach umwandeln. Oft ist eine Kündigung des alten und ein Neuabschluss nötig. Erkundigen Sie sich nach den Konditionen.

Bleiben Sie skeptisch, wenn der Verlag Ihnen ein Kombiabo mit anderen Zeitschriften anbietet. Das kann attraktiv klingen, bindet Sie aber oft wieder für ein oder zwei Jahre. Machen Sie eine einfache Rechnung: Was kostet die Mini-Flat? Wie viele Hefte lesen Sie wirklich? Lohnt sich die Bindung?

Häufige Fragen

Kann ich mein Hörzu-Abo vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen?

Normalerweise nicht. Eine außerordentliche Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn sich der Preis deutlich erhöht oder der Verlag die Erscheinungsweise ändert. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Lesen Sie die Mitteilung des Verlags genau, dort muss der Hinweis stehen. In allen anderen Fällen gilt der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit.

Wie lange dauert es, bis die Kündigung bestätigt wird?

In der Regel ein bis zwei Wochen. Manche Verlage antworten schneller, andere brauchen länger. Wenn Sie nach drei Wochen noch nichts gehört haben, rufen Sie an. Ein freundlicher Hinweis auf Ihr Einschreiben wirkt oft Wunder.

Was passiert mit meinen bereits bezahlten Ausgaben?

Haben Sie im Voraus bezahlt, bekommen Sie den zu viel entrichteten Betrag zurück. Die Erstattung erfolgt meist auf das Konto, von dem die letzte Abbuchung kam. Das kann einige Wochen dauern. Sehen Sie regelmäßig auf Ihren Kontoauszug nach und fordern Sie die Erstattung notfalls schriftlich ein.

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